Umsatzsteuerlich ist für den privaten Nutzungsanteil zwischen der Nutzung des angeschafften Gegenstands (Afa) und den anfallenden Kosten (z. B. Gebühren, Wartungskosten etc.) zu unterscheiden:
Privatnutzung eines Gegenstands:
Beträgt die private Nutzung des Datenverarbeitungsgeräts 90 % oder weniger, hat der Unternehmer ein Wahlrecht:
- Der Gegenstand wird voll dem unternehmerischen Bereich zugeordnet.
Folge: Voller Vorsteuerabzug und Versteuerung der privaten Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe.[1] - Der Gegenstand wird nur zum betrieblich genutzten Anteil dem Unternehmen zugeordnet.
Folge: nur anteiliger Vorsteuerabzug, keine umsatzsteuerliche Versteuerung der Privatnutzung.
Private Nutzung von betrieblichen Leistungen:
Für den nichtunternehmerischen Anteil ist kein Vorsteuerabzug möglich. Eine Erfassung als unentgeltliche Wertabgabe entfällt insoweit.
Private Telefonnutzung
Die private Nutzung beträgt 40 %.
1. Volle Zuordnung des Telefons zum Unternehmen
Kauf einer Telefonanlage für 1.000 EUR zzgl. USt:
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0400 | Betriebsausstattung | 1.000 EUR | 1200 | Bank | 1.190 EUR |
1570 | Vorsteuer | 190 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0650 | Büroeinrichtung | 1.000 EUR | 1800 | Bank | 1.190 EUR |
1400 | Vorsteuer | 190 EUR |
Abschreibung (privater Nutzungsanteil)
Einkommenssteuerlich beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre (AfA 100 EUR p. a. x 40 % = 40 EUR Privatanteil); umsatzsteuerlich sind 5 Jahre anzusetzen[2] (Berichtigungsbetrag 200 EUR p. a.* 40 % für die ersten 5 Jahre)
Die Umsatzsteuer beträgt dann 200 EUR x 40 % (priv. Anteil) x 19 % Steuersatz = 15,20 EUR.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Privatentnahmen | 55,20 EUR | 8918 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 40,00 EUR |
1776 | Umsatzsteuer | 15,20 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2100 | Privatentnahmen | 55,20 EUR | 4638 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 40,00 EUR |
3800 | Umsatzsteuer | 15,20 EUR |
Private Telefonnutzung
Laufende Kosten
Im Beispielfall sollen 500 EUR Telefonkosten zzgl. 95 EUR USt anfallen. Die private Nutzung soll wieder 40 % (= 200 EUR netto) betragen.
Hierbei handelt es sich um einen Fall der Vorsteueraufteilung:[3]
Nur in Höhe der betrieblichen Nutzung (60 % = 57 EUR) kann Vorsteuer geltend gemacht werden. Der nichtabziehbare Teil (40 % = 38 EUR) gilt einkommensteuerlich als Privatentnahme.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4920 | Telefon | 500 EUR | 1200 | Bank | 595 EUR |
1570 | Vorsteuer | 57 EUR | |||
1800 | Privatentnahmen | 38 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6805 | Telefon | 500 EUR | 1800 | Bank | 595 EUR |
1400 | Vorsteuer | 57 EUR | |||
2100 | Privatentnahmen | 38 EUR |
Private Telefonnutzung durch den Unternehmer: Kosten 200 EUR (40 %)
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Privatentnahmen | 200 EUR | 8918 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 200 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2100 | Privatentnahmen | 200 EUR | 4638 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 200 EUR |
Vereinfachungsregelung – Vorsteuer vollständig ansetzen und private Nutzung voll umsatzsteuerlich buchen
Aus Vereinfachungsgründen kann jedoch wie im Falle der Anschaffungskosten verfahren werden; d. h. zunächst voller Vorsteuerabzug und anschließende Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung.[4]
Hier ist die Vorsteuer zunächst voll abzugsfähig.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4920 | Telefon | 500 EUR | 1200 | Bank | 595 EUR |
1570 | Vorsteuer | 95 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6805 | Telefon | 500 EUR | 1800 | Bank | 595 EUR |
1400 | Vorsteuer | 95 EUR |
Die private Telefonnutzung ist sodann umsatzsteuerpflichtig
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Privatentnahmen | 238 EUR | 8922 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Telefonnutzung)* | 238 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2100 | Privatentnahmen | 238 EUR | 4646 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Telefonnutzung)* | 238 EUR |
*Das Konto ist ein Automatik-Konto, die Umsatzsteuer wird automatisch gebucht.
Telefon wird anteilig dem Unternehmen zugeordnet
Kauf einer Telefonanlage für 1.000 EUR zzgl. USt:
Nur der betriebliche Anteil (60 %) wird umsatz...
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