2.1.1 Einkommensteuerliche Behandlung: Private Nutzung als Betriebseinnahme zu erfassen
Werden Telekommunikationsgeräte privat genutzt dann gilt:
- Beträgt die private Nutzung 90 % oder weniger, können,
- bei weniger als 50 % privater Nutzung müssen
die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen behandelt werden. Damit sind sie entweder bei Buchführungspflichtigen zu bilanzieren oder bei Einnahme-Überschussrechnern in das Anlagenverzeichnis aufzunehmen.
Die anteilige private Nutzung gilt als Entnahme: Abschreibungen bzw. anfallende Kosten werden zunächst voll als Betriebsausgabe gebucht. Der private Nutzungsanteil ist später als Entnahme gewinnerhöhend zu buchen.
2.1.2 Umsatzsteuerliche Behandlung: Es kommt auf die Zuordnung zum unternehmerischen Bereich an
Umsatzsteuerlich ist für den privaten Nutzungsanteil zwischen der Nutzung des angeschafften Gegenstands (Afa) und den anfallenden Kosten (z. B. Gebühren, Wartungskosten etc.) zu unterscheiden:
Privatnutzung eines Gegenstands:
Beträgt die private Nutzung des Datenverarbeitungsgeräts 90 % oder weniger, hat der Unternehmer ein Wahlrecht:
- Der Gegenstand wird voll dem unternehmerischen Bereich zugeordnet.
Folge: Voller Vorsteuerabzug und Versteuerung der privaten Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe.[1] - Der Gegenstand wird nur zum betrieblich genutzten Anteil dem Unternehmen zugeordnet.
Folge: nur anteiliger Vorsteuerabzug, keine umsatzsteuerliche Versteuerung der Privatnutzung.
Private Nutzung von betrieblichen Leistungen:
Für den nichtunternehmerischen Anteil ist kein Vorsteuerabzug möglich. Eine Erfassung als unentgeltliche Wertabgabe entfällt insoweit.
Private Telefonnutzung
Die private Nutzung beträgt 40 %.
1. Volle Zuordnung des Telefons zum Unternehmen
Kauf einer Telefonanlage für 1.000 EUR zzgl. USt:
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0400 | Betriebsausstattung | 1.000 EUR | 1200 | Bank | 1.190 EUR |
1570 | Vorsteuer | 190 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
0650 | Büroeinrichtung | 1.000 EUR | 1800 | Bank | 1.190 EUR |
1400 | Vorsteuer | 190 EUR |
Abschreibung (privater Nutzungsanteil)
Einkommenssteuerlich beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre (AfA 100 EUR p. a. x 40 % = 40 EUR Privatanteil); umsatzsteuerlich sind 5 Jahre anzusetzen[2] (Berichtigungsbetrag 200 EUR p. a.* 40 % für die ersten 5 Jahre)
Die Umsatzsteuer beträgt dann 200 EUR x 40 % (priv. Anteil) x 19 % Steuersatz = 15,20 EUR.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Privatentnahmen | 55,20 EUR | 8918 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 40,00 EUR |
1776 | Umsatzsteuer | 15,20 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2100 | Privatentnahmen | 55,20 EUR | 4638 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 40,00 EUR |
3800 | Umsatzsteuer | 15,20 EUR |
Private Telefonnutzung
Laufende Kosten
Im Beispielfall sollen 500 EUR Telefonkosten zzgl. 95 EUR USt anfallen. Die private Nutzung soll wieder 40 % (= 200 EUR netto) betragen.
Hierbei handelt es sich um einen Fall der Vorsteueraufteilung:[3]
Nur in Höhe der betrieblichen Nutzung (60 % = 57 EUR) kann Vorsteuer geltend gemacht werden. Der nichtabziehbare Teil (40 % = 38 EUR) gilt einkommensteuerlich als Privatentnahme.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4920 | Telefon | 500 EUR | 1200 | Bank | 595 EUR |
1570 | Vorsteuer | 57 EUR | |||
1800 | Privatentnahmen | 38 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6805 | Telefon | 500 EUR | 1800 | Bank | 595 EUR |
1400 | Vorsteuer | 57 EUR | |||
2100 | Privatentnahmen | 38 EUR |
Private Telefonnutzung durch den Unternehmer: Kosten 200 EUR (40 %)
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Privatentnahmen | 200 EUR | 8918 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 200 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
2100 | Privatentnahmen | 200 EUR | 4638 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung) | 200 EUR |
Vereinfachungsregelung – Vorsteuer vollständig ansetzen und private Nutzung voll umsatzsteuerlich buchen
Aus Vereinfachungsgründen kann jedoch wie im Falle der Anschaffungskosten verfahren werden; d. h. zunächst voller Vorsteuerabzug und anschließende Umsatzbesteuerung der privaten Nutzung.[4]
Hier ist die Vorsteuer zunächst voll abzugsfähig.
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4920 | Telefon | 500 EUR | 1200 | Bank | 595 EUR |
1570 | Vorsteuer | 95 EUR |
Konto SKR 04 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6805 | Telefon | 500 EUR | 1800 | Bank | 595 EUR |
1400 | Vorsteuer | 95 EUR |
Die private Telefonnutzung ist sodann umsatzsteuerpflichtig
Konto SKR 03 Soll |
Konten- bezeichnung |
Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Konten- bezeichnung |
Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1800 | Privat... |
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