Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Telefon 4920 6805   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Telefax und Internetkosten 4925 6810   Sonstige betriebliche Aufwendungen
Unentgeltliche Wertabgaben 1880 2130   Sonstige Verbindlichkeiten
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) 8922 4646   Sonstige betriebliche Erträge

So kontieren Sie richtig!

Aufwendungen für Telefon, Handy und Internet werden entweder zu 100 % als Betriebsausgaben gebucht oder nur mit dem betrieblichen Anteil. In der Regel werden mit dem Telekommunikationsunternehmen Flatrats vereinbart, sodass eine Aufteilung auf die einzelnen Positionen nicht möglich sein wird. Somit kann eine Aufteilung nur grob geschätzt werden. Es ist daher sinnvoll, zunächst den Gesamtbetrag auf das Konto "Telefon" 4920 (SKR 03) bzw. 6805 (SKR 04) zu buchen (ggf. kann das Konto auch umbenannt werden).

 

Buchungssatz:

Telefon

an Bank

Bei einer kombinierten Flatrate für Telefon, Fax und Internet muss der private Anteil geschätzt werden. Die Aufwendungen können insgesamt oder nur mit dem betrieblichen Anteil gebucht werden. Bei einer Buchung von 100 % der Kosten ist der private Anteil auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)" 8922 (SKR 03) bzw. 4646 (SKR 04) zu buchen.

 

Buchungssatz:

Unentgeltliche Wertangaben

an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)

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