Häufig empfiehlt es sich auch, die VP-Richtlinie für die Arbeitsebene anzupassen und entsprechende Arbeitsanweisungen von Anwendern für Anwender (ohne steuerrechtliche Sprache) schreiben zu lassen.

Nachfolgend illustriert der folgende Praxisbericht, wie ein Großkonzern seine VP-Richtlinie umgesetzt hat:

 

Praxisbericht

Die VP-Richtlinie der M-Gruppe beschreibt das praktische Vorgehen bei der Festlegung fremdüblicher Preise für den Austausch von Waren und Dienstleistungen im Rahmen von Transaktionen zwischen den verbundenen Unternehmen. Sie wird vom Leiter Verrechnungspreise in der Steuerabteilung erstellt, jährlich aktualisiert, vom Compliance Committee freigegeben und vom CFO gegengezeichnet. Über das Intranet ist die Richtlinie in der Sammlung der Unternehmensstandards allen Mitarbeitern der M-Gruppe zugänglich. Die Webseite der Steuerabteilung leitet interessierte Nutzer per Intranet-Link ebenfalls zu diesem Speicherort.

Die Richtlinie ist ein integraler Bestandteil des gesamten VP-Dokumentationspakets von M. Wie alle Standards der Gruppe wird die VP-Richtlinie ausschließlich in englischer Sprache erstellt. Die Erfahrung zeigt, dass dies im Regelfall ausreicht, und zwar auch in Deutschland. Sofern die Finanzverwaltungen der verschiedenen Länder auf einer muttersprachlichen Version bestehen, muss unter Anleitung des Leiters Verrechnungspreise unternehmensintern oder extern eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache angefertigt werden.

Gemäß der VP-Richtlinie ist in jedem Fall die Steuerabteilung, bei Fragen zu Verrechnungspreisen oder der Anwendung von Spezial- bzw. Ausnahmeregelungen in diesem Kontext, verbindlich zu konsultieren. Dadurch soll das richtlinienkonforme Verhalten der verbundenen Unternehmen sichergestellt, der entsprechende Genehmigungsprozess eingehalten und letztlich auch eine prüfungssichere Dokumentation gewährleistet werden. Bei diesem Ansatz wird die Steuerabteilung in der M-Gruppe einerseits durch die interne Revision unterstützt. Aber auch die Wirtschaftsprüfer überwachen die Compliance der verbundenen Unternehmen bei den Verrechnungspreisen im Rahmen der regelmäßigen Abschlussprüfungen.

Inhalte der VP Richtlinie

In der einleitenden Zusammenfassung wird zunächst der Sinn und Zweck der VP-Richtlinie sowie deren Gültigkeit für alle Unternehmensbereiche und Warengruppen kurz beschrieben. Es folgt eine Erläuterung des Kostenrechnungssystems der M-Gruppe. Beispielsweise umfasst diese die konzeptionelle Darstellung der Bildung des Verrechnungspreises und seiner Komponenten (z. B. Kostenbestandteile, Gemeinkostenzuschläge und fremdüblicher Gewinnaufschlag) gemäß der Kostenaufschlagsmethode. Verallgemeinerte Zahlenbeispiele helfen dem Leser beim besseren Verständnis der Materie. An dieser Stelle wird auch festgehalten, wie die Verantwortlichkeiten bei der Dokumentation der Verrechnungspreise in der M-Gruppe verteilt sind. Denn ohne die Unterstützung des Controllings in den verschiedenen Geschäftseinheiten des Konzerns sowie des operativen Rechnungswesens wäre die Steuerabteilung nicht in der Lage, entsprechende Daten und Informationen im Betriebsprüfungsfall bereitstellen zu können.

Weiterhin werden die kontenmäßige Verbuchung des Verrechnungspreises und seiner Bestandteile auf Sender- und Empfängerseite, der korrekte Ausweis im M-Reporting und die entsprechende Bewertung des Warenbestandes in diesem Kapitel der Richtlinie aufgezeigt (u. a. sales, accounts payable, accounts receivable, inventory, cost of goods sold). Der Abbildung mehrstufiger Intercompany-Transaktionen sowie den Serviceleistungen zwischen verbundenen Unternehmen sind in diesem Zusammenhang eigene Teilkapitel gewidmet.

Daran schließt sich der Hinweis auf eine Verrechnungspreis-Hotline an, die international als erste Anlaufstelle für Fragen zu Verrechnungspreisen in der M-Gruppe dient. In einem weiteren Kapitel werden die Rahmenbedingungen zur praktischen Implementierung der fremdüblichen Gewinnaufschläge dargestellt (Anwendung ab …, Gültigkeitsdauer, Änderungsdienst, Verantwortlichkeiten).

Abschließend folgt die Erläuterung von Spezialfällen und Ausnahmeregelungen. Dazu gehören beispielsweise die Bildung der Verrechnungspreise für bestimmte Länder, aufgrund der dortigen gesetzlichen Vorgaben (z. B. Brasilien), Verrechnungspreise für neue Produkte, unterjährig neu hinzukommende Intercompany-Transaktionen oder auch reine pass through Transaktionen, bei denen der Sender einen Teil seiner intern oder extern bezogenen Güter an andere Unternehmen in der M-Gruppe durchleitet, dabei jedoch selbst keinen substanziellen Wertbeitrag gegenüber dem Empfänger erbringt. Schließlich werden unter den möglichen Ausnahmefällen Erläuterungen zu Joint Ventures, zur Anwendung von Marktpreisen (gemäß Preisvergleichsmethode) oder zu organschaftlichen Strukturen zusammengefasst, innerhalb derer die Anwendung von Gewinnaufschlägen gegebenenfalls unterbleiben kann.

Die Diskussion der Wahl der geeigneten Verrechnungspreismethode (im Sinne der best method sele...

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