Rz. 49
Ohne an dieser Stelle auf Einzelheiten einzugehen, seien hier nur die wichtigsten bilanzpolitischen Fragen genannt, welche im Rahmen der Ermittlung planmäßiger Abschreibung zu stellen sind:
- Wie soll die Nutzungsdauer bemessen werden?
- Die Nutzungsdauer ist nach der voraussichtlich tatsächlichen Nutzung zu bemessen. Die in den AfA-Tabellen genannten Nutzungsdauern sind regelmäßig die kürzesten von der Finanzverwaltung akzeptierten Dauern, sodass bilanzpolitischer Spielraum meistens nur hinsichtlich einer gewünschten Verlängerung der Nutzungsdauer besteht.
- Welche Abschreibungsmethode ist zweckmäßig?
- Werden beispielsweise steigende Gewinne erwartet, so kann es bei einem progressiven Steuertarif günstig sein, Abschreibungen in die Zukunft zu verlagern.
- Wie ist eine mehrschichtige Nutzung zu berücksichtigen?
Wenn eine Mehrschichtnutzung wegen fehlender Branchenüblichkeit nicht in den AfA-Tabellen berücksichtigt ist, kann die Abschreibungsdauer verkürzt werden. Hierzu sollten entsprechende Nachweise erbracht werden. - Wann ist von der degressiven Abschreibung[1] auf die lineare Abschreibung zu wechseln?
- Der übliche Zeitpunkt ist jener, ab dem die lineare Abschreibung zu höheren Jahreswerten führt als die degressive Abschreibung. Es darf allerdings auch ein abweichender Zeitpunkt gewählt werden.
- Sind ggf. die Voraussetzungen für einen Methodenwechsel gegeben?
- Ein Methodenwechsel kann erforderlich werden, wenn eine andere Abschreibungsmethode entgegen den ursprünglichen Überlegungen den Wertverlauf besser abbildet.
- Sind ggf. die Voraussetzungen für eine Planänderung gegeben?
- Nach Sonderereignissen (Brand, Unfall o. Ä.) ist häufig der Abschreibungsplan anzupassen.
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