Im Rahmen der Buchführung bestehen keine Abweichungen zwischen Bartergeschäften und per Geldfluss abgewickelten Geschäften, auch wenn die Vertragsparteien Mitglieder eines Barter-Clubs sein sollten. Es ist daher kein spezielles Konto für die Abwicklung von Barter-Geschäften erforderlich.

Der Tausch von Ware gegen Ware oder Leistung gegen Leistung muss stets separat in den Büchern erfasst werden (Saldierungsverbot von Ertrag und Aufwand bzw. Forderung und Verbindlichkeit).

 
Praxis-Beispiel

Buchungsbeispiel für ein Tauschgeschäft

Kaufmann K erwirbt Ware vom Händler H zum gemeinen Wert von 11.900 EUR inkl. 19 % Mehrwertsteuer gegen Hingabe eines Pkws mit Buchwert von 6.000 EUR (als Verkaufspreis werden 8.000 zzgl. 1.520 EUR Umsatzsteuer vereinbart). Ein Barausgleich soll nicht erfolgen.

H stellt dem K einen Betrag von 1.520 EUR an Mehrwertsteuer in Rechnung. Bemessungsgrundlage für seine Warenlieferung ist der Wert des Pkws. Die Anschaffungskosten des Pkws betragen 10.000 EUR.

K stellt dem H einen Betrag von 1.900 EUR an Mehrwertsteuer in Rechnung (Bemessungsgrundlage für seine Überlassung des Pkws ist der Wert der Ware). Der Wareneinkauf wird mit den Anschaffungskosten von 8.000 EUR angesetzt.

Buchung beim Käufer der Ware zum Zeitpunkt des Wareneingangs:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3400 Wareneingang 19 % Vorsteuer 8.000 1600[1] Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.520
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.520      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
5400 Wareneingang 19 % Vorsteuer 8.000 3300[2] Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.520
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.520      

Buchung zum Zeitpunkt der Übergabe des Pkws:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.520 2315 Anlageabgang Pkw 6.000
      2720 Erträge aus Abgang Pkw 1.620
      1776 Umsatzsteuer 19 % 1.900
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3300 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.520 4855 Anlageabgang Pkw 6.000
      4900 Erträge aus Abgang Pkw 1.620
      3806 Umsatzsteuer 19 % 1.900

Buchung beim Verkäufer der Ware zum Zeitpunkt der Warenlieferung:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1400[3] Forderungen aus Lieferungen und Leistung 11.900 8400 Erlöse Warenverkauf 19 % 10.380
      1776 Umsatzsteuer 19 % 1.520
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200[4] Forderungen aus Lieferungen und Leistung 11.900 4400 Erlöse Warenverkauf 19 % 10.380
      3806 Umsatzsteuer 19 % 1.520

Buchung zum Zeitpunkt der Übernahme des Pkws:

 
Konto SKR 03 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0320 Anschaffung Pkw Anlagevermögen 10.000 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistung 11.900
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.900      
 
Konto SKR 04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0520 Anschaffung Pkw Anlagevermögen 10.000 1200 Forderungen aus Lieferungen und Leistung 11.900
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.900      
[1] Das Konto 1605 "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)" wurde für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eingeführt.
[2] Das Konto 3005 "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)" wurde für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG eingeführt.
[3] Für EÜR-Rechner: Konto 1445.
[4] Für EÜR-Rechner: Konto 1215.

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