Praxis-Beispiel

Tatsächliche Verständigung über Höhe des Rohgewinnaufschlags[1]

Protokoll über eine tatsächliche Verständigung zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens

Nach ausführlicher Erörterung der Sachlage in der Abschlussbesprechung vom TT.MM.JJJJ erklären die Beteiligten,

  • Herr Müller als zuständiger Sachgebietsleiter der Veranlagungsstelle des Finanzamts Aschaffenburg sowie
  • Herr Meier als zuständiger Sachgebietsleiter der Betriebsprüfungsstelle des Finanzamts Aschaffenburg und
  • der Steuerpflichtige, Herr Huber, vertreten durch seine Steuerberaterin, Frau Becker,

übereinstimmend, dass der Rohgewinnaufschlagssatz für die Bäckerei des Steuerpflichtigen für das gesamte Kalenderjahr 20XX mit XY % des Wareneinsatzes dieses Jahres angesetzt wird.

Die Beteiligten sind sich einig, dass diese tatsächliche Verständigung alle bindet.

 
Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift
Finanzamt (Sachgebietsleiter) Steuerpflichtiger (oder steuerlicher Vertreter)

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