1 Organisation des IASB

Das International Accounting Standards Committee (IASC) wurde 1973 mit Sitz in London von Berufsverbänden der Accountancy Profession (mehrheitlich Wirtschaftsprüfer) aus neun Ländern, darunter Deutschland, gegründet. Das IASC bezeichnete sich selbst zunächst als Low-Budget-Organisation. Seinen Ausdruck fand dies etwa darin, dass der Board als entscheidendes Gremium für die Verabschiedung von neuen Standards nur aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestand und nur auf wenige hauptberuflich tätige Mitarbeiter des IASC zurückgreifen konnte. Seit 2002 ist es hier und an vielen anderen Stellen zu wesentlichen Änderungen gekommen. Die Grundstruktur der Organisation ist nunmehr, wie in Abb. 1 dargestellt, durch drei Organe gekennzeichnet:[1]

Die Trustees, darunter Wirtschaftsprüfer, Analysten, Professoren, Bilanzersteller, der Trägerorganisation IFRS Foundation nominieren und kontrollieren den Board IASB. Die Trustees selbst sind dem Monitoring Board rechenschaftspflichtig, in dem u. a. wichtige staatliche Organisationen (u. a. EU und SEC) vertreten sind. Der Board besteht im Wesentlichen aus hauptamtlich tätigen Experten. Er nimmt Berichte des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC; früher und als Abkürzung noch geläufig: IFRIC) betreffend die Interpretationen einzelner IFRS/IAS entgegen, entscheidet aber selbst über Veröffentlichung und damit Wirksamwerden dieser IFRIC. Ebenso entscheidet er über Veröffentlichung und Wirksamwerden der Standards (IFRS/IAS). Der Board wird fachlich unterstützt durch das IFRS Advisory Council sowie diverse Working Groups.

Abb. 1: IASC: Struktur und due process

Für die Revision eines IAS-/IFRS-Standards und den Entwurf neuer IFRS ist ein formalisiertes Verfahren, der standard setting process oder due process, vorgesehen, in dem die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hat. Am Anfang des Prozesses soll bei allen wichtigen Projekten ein Diskussionspapier (Discussion Paper) stehen. Die interessierte Öffentlichkeit hat in der Regel einige Monate Zeit, dieses Diskussionspapier zu kommentieren. Als zweite Stufe (bei weniger wichtigen oder nicht so grundlegenden Änderungen als erste Stufe) folgt ein Entwurf des späteren Standards (Exposure Draft – ED), der in der Regel ebenfalls einige Monate zur Kommentierung offen ist. Ggf. erfolgt bei sehr starken Einwendungen in Teilen eine überarbeitete Entwurfsfassung (re-exposure), bevor der endgültige Standard verabschiedet wird.

Durch eine ausgewogene geografische und fachliche Mischung der Mitglieder der Organe und durch das standardisierte Normsetzungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit will der IASB zu einer hohen Akzeptanz der IFRS beitragen.

Die Professionalisierung des IASB hat ihren praktischen Ausdruck in der Veröffentlichung einer ungeheuren Menge von grundlegend geänderten oder neuen Standards gefunden. Die Praxis mag dies begrüßen oder bedauern. Sie hat sich jedenfalls darauf einstellen müssen, dass ein hauptberuflicher Board eine andere "Produktivität" als ein ehrenamtlicher an den Tag legt. Wo in der Vergangenheit Rechnungslegungsvorschriften im Generationenabstand geändert wurden (AktG 1937, AktG 1965, BiRiLiG 1987, BilMoG 2010), taktet der IASB in Jahresrhythmen, so wie sie der Steuerrechtler schon lange kennt.

[1] Einzelheiten zu den Organen des IASC und zum Standard Setting Process finden sich in der IFRS Foundation Constitution. Sie ist in der jährlichen Textausgabe der IFRS abgedruckt, im Übrigen auch unter https://www.ifrs.org/-/media/feature/about-us/legal-and-governance/constitution-docs/ifrs-foundation-constitution-2018.pdf zugänglich. Einen kurzen Überblick gibt: https://www.ifrs.org/about-us/who-we-are/, abgerufen am 21.9.2023.

2 EU-Endorsement-Verfahren

Durch die EU-Verordnung aus 2003 zu IAS ist der standard setting process um ein Element erweitert worden. Der IASB ist eine privatrechtliche Organisation. Das Regelwerk einer solchen Organisation unmittelbar zu europäischem Recht zu machen, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Die EU-Verordnung sieht daher ein sog. Endorsement-Verfahren (auch Komitologieverfahren genannt) zur europäischen Anerkennung der IAS/IFRS vor (vgl. Abb. 2). Danach werden die einzelnen Standards des IASB bzw. deren Änderungen erst durch folgenden Prozess verbindliches EU-Recht:

  • Die von Vertretern der Wirtschaft gegründete, privatrechtliche European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) spricht eine Übernahmeempfehlung aus.
  • Die mit europarechtlichem Mandat versehene Standards Advice Review Group (SARG) befindet diese Empfehlung als ausgewogen und objektiv.
  • Die Europäische Kommission spricht eine Übernahmeempfehlung aus.
  • Das von Vertretern der Mitgliedstaaten gebildete Accounting Regulatory Committee (ARC) sowie das Regulatory Procedure Committee des Europa-Parlaments billigen die Übernahme.

Abb. 2: EU-Endorsement

Formell erhält im Endorsement-Verfahren jeder Standard seine "einzelgesetzliche" Anerkennung durch die EU. Faktisch bleibt es im Wesentlichen dabei, dass der IASB als ein privates Gremium Rec...

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