Das Regelwerk des IASB hat in vereinfachter Betrachtung einen dreistufigen Aufbau:

  • Stufe 1: die Einzelstandards (IFRS/IAS);
  • Stufe 2: Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee zu den IAS/IFRS (IFRIC, früher: SIC);
  • Stufe 3: ein Conceptual Framework bzw. Rahmenkonzept (CF), in dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrieben sowie die Elemente der Rechnungslegung (insbesondere Aktiva, Passiva, Erträge und Aufwendungen) definiert werden.

Hierbei gehen die IFRS/IAS und die IFRIC/SIC als speziellere Regelungen im Konfliktfall dem Conceptual Framework vor. CF.SP1.2 stellt hierzu fest: "The Conceptual Framework is not a Standard. Nothing in the Conceptual Framework overrides any Standard or any requirement in a Standard." Ob auch zwischen den IFRS/IAS und den IFRIC/SIC eine Hierarchie besteht, ist umstritten, solange aber keine wesentlichen Differenzen zwischen beiden Regelungen erkennbar sind, praktisch nicht relevant. Der Aufbau ist in der folgenden Abbildung als Gebäude – "House of IFRS" – symbolisiert. Die IFRS/IAS sind der tragende Unterbau, auf dem die IFRIC/SIC und das Conceptual Framework als weitere Etagen mit nach oben hin abnehmender Verbindlichkeit ruhen.

Abb. 3: House of IFRS

Zu einiger Verwirrung hat nach der Jahrtausendwende die "Umbenennung" der IAS in IFRS (International Financial Reporting Standards) geführt. Der neue hauptamtliche Board hat sich entschieden, die von ihm verabschiedeten Standards IFRS zu nennen. In zeitlicher Betrachtung gilt daher:

  • IAS sind die vom IASC verabschiedeten, weiterhin gültigen Standards.
  • IFRS sind die vom IASB verabschiedeten neuen Standards.

Andererseits verwendet der Board die neue Bezeichnung IFRS auch als Oberbegriff. In begriffslogischer Betrachtung gilt daher:

Abb. 4 zeigt das offizielle Verhältnis der Begriffe heute und in x Jahren.

Abb. 4: Verhältnis IFRS zu IAS

Die Praxis verfährt z. T. noch umgekehrt, indem sie mit "IAS-Bilanz" die nach IAS- und IFRS-Standards erstellte Bilanz bezeichnet.

 

Tipp

Im Anhang eines IFRS-Abschlusses ist gemäß IAS 1.16 eine sog. compliance-Erklärung abzugeben. Hierbei ist der offizielle Sprachgebrauch zu beachten. Die Übereinstimmungserklärung lautet daher:

"Der Abschluss wurde nach den IFRS unter Berücksichtigung sämtlicher Standards und Interpretationen erstellt."

Die einzelnen IAS/IFRS folgen in der Regel einer festen Struktur. Ihr Aufbau ist wie folgt:

  • Zu Beginn jedes Standards wird dessen Zielsetzung (objective) und Anwendungsbereich (scope) beschrieben und werden die wesentlichen Begriffsdefinitionen gegeben.
  • Es folgt die eigentliche Behandlung der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisfragen.
  • Ausführungen zu den notwendigen Offenlegungen (disclosures) in den notes (entsprechen etwa den Anhangangaben des HGB) schließen sich an.
  • Der bei neuen bzw. revidierten Standards wichtige Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bzw. Änderung beschließt den eigentlichen Standard.
  • Ein Appendix/Anhang, ggf. auch ein application oder implementation guide, gibt Beispiele und Illustrationen.

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