Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Gehälter | 4120 | 6020 | Löhne und Gehälter | |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 | Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine stille Beteiligung ein, sind die auf den Beteiligungskonten der betreffenden Mitarbeiter gutgeschriebenen Gewinnanteile grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Die Buchung erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110/6010 (SKR 03/04) oder auf das Konto "Gehälter" 4120/6020 (SKR 03/04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740/3720 (SKR 03/04).
Buchungssatz:
Löhne/Gehälter |
an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt |
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