Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Gehälter 4120 6020   Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3720   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig!

Räumt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine stille Beteiligung ein, sind die auf den Beteiligungskonten der betreffenden Mitarbeiter gutgeschriebenen Gewinnanteile grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Die Buchung erfolgt auf das Konto "Löhne" 4110/6010 (SKR 03/04) oder auf das Konto "Gehälter" 4120/6020 (SKR 03/04).

Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt" 1740/3720 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Löhne/Gehälter

an Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

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