Auf die stille Gesellschaft wird vor allem bei einem bestehenden Kapitalbedarf eines Unternehmens zurückgegriffen. Hier kann diese Form der sog. mezzaninen Finanzierung eine echte Alternative zu einer Darlehensaufnahme oder der Beteiligung weiterer Gesellschafter oder Aktionäre sein. Einen besonderen Charme hat dabei die mögliche Geheimhaltung des Kapitalgebers, der grundsätzlich nicht nach außen in Erscheinung tritt. Dieser wird in keinem Register eingetragen, sondern die stille Einlage wird lediglich in der Gewinnermittlung als weiterer Schuldposten ausgewiesen, ohne namentliche Nennung des Stillen.

Sollen Familienangehörige oder Mitarbeiter des Betriebs beteiligt werden, kann sich dazu eine stille Gesellschaft anbieten. Diese Verbindung ist nicht so fest, wie bei einer Aufnahme als Gesellschafter, dennoch ist ein gewisses Zusammenwirken und ein gemeinsames unternehmerisches Interesse gegeben und umsetzbar. So kann eine anstehende Übergabe des Betriebs auf die Kinder getestet bzw. vorbereitet werden. Sind keine Nachkommen vorhanden, lässt sich durch eine stille Gesellschaft auch die Betriebsführung durch Arbeitnehmer erproben.

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