Rz. 37

Die Verlautbarungen des IDW im IDW PS 740 legen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer dar. Da der IDW RS HFA 5 2013 unter anderem Grundlage für diesen Prüfungsstandard ist, ist er somit auch Teil der Berufsauffassung.[1] Der IDW RS HFA 5 2013 gilt für alle Prüfungen von Stiftungen, auch für freiwillige Prüfungen.[2]

[1] Vgl. IDW PS 740, Rz. 1, 3.
[2] Vgl. IDW PS 740, Rz. 1, 3.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge