Da G seine Umsätze ausschließlich mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert hat, wurde bei ihm eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt. Da G verzehrfertige Speisen anbietet, möchte der Sonderprüfer alle Umsätze des G dem Regelsteuersatz unterwerfen. G bittet Sie in diesem Fall um Rat.

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