Die ehemalige britische Kolonie Hongkong stellt jetzt eine Sonderverwaltungszone innerhalb der Volksrepublik China mit eigenem Rechtssystem und eingeschränkter politischer Selbstverwaltung dar, wenngleich der politische Druck aus Peking in den letzten Jahren zu einem erheblichen Rückgang der persönlichen Freiheiten der Bewohner geführt hat. Hongkong ist einer der wichtigsten Finanzplätze Asiens. Insbesondere als Holding-Standort hat die Stadt aufgrund der niedrigen Steuersätze eine erhebliche Bedeutung.[1] Das DBA, welches Deutschland mit China abgeschlossen hat, gilt für Hongkong nicht. Es laufen derzeit aber Verhandlungen über den Abschluss eines allgemeinen DBA. Derzeit gibt es zwischen Deutschland und Hongkong nur Sonder-DBA zur Schifffahrt[2] und zur Luftfahrt.[3]

[1] Lehnen/Bley, Steueranreize für Holdingstandorte – Singapur und Hongkong im Vergleich, IStR 2012 S. 531.
[2] DBA Schifffahrt v. 14.1.2004, BGBl. 2004 II S. 36.
[3] DBA Luftfahrt v. 8.5.1997, BGBl. 1998 II S. 2064.

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