Der Stadtstaat Singapur hat sich seit der Unabhängigkeit von Großbritannien im Jahr 1962 als einer der sog. Tigerstaaten zu einem der Weltzentren der Finanzwirtschaft entwickelt. Aus einer Vielzahl von Gründen gilt Singapur nicht zuletzt wegen seines stabilen politischen Systems als "Sicherer Hafen" für Anleger, zumal in Asien, aber auch dem Rest der Welt. Singapur ist jedoch nicht wirklich als eine Steueroase zu bezeichnen, da die Steuern im Grunde nicht wesentlich unter den in Europa liegen.[1] Allerdings gibt es für verschiedene Wirtschaftszweige erhebliche steuerliche Vergünstigungen, dies gilt etwa für die maritime Wirtschaft, aber auch als Holding-Standort kann Singapur interessant sein.[2] Mit Deutschland gibt es ein umfassendes DBA, welches im Wesentlichen dem Muster-Abkommen der OECD entspricht.[3]

[1] Vgl. Dörrfuß, in Wassermeyer, DBA, DBA Singapur, Anhang zum Steuerrecht Singapurs.
[2] Lehnen/Bley, Steueranreize für Holdingstandorte – Singapur und Hongkong im Vergleich, IStR 2012 S. 531.
[3] DBA Singapur v. 28.6.2004, BGBl. II 2006 S. 931.

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