Österreich ist sicherlich nicht als eine typische Steueroase zu bezeichnen. Das Steuerrecht dort ist von der Struktur und der steuerlichen Belastung mit Deutschland vergleichbar[1], nur eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Abkommen mit Deutschland bestehen in Form eines allgemeinen DBA[2] und eines DBA zur Erbschaftsteuer.[3] Allerdings konnten in der Vergangenheit Zinseinkünfte aus Österreich fast so gut verheimlicht werden wie in der Schweiz. Dies hat sich insofern geändert, als die Zinsrichtlinie der EU die Mitgliedsstaaten zur Auskunft verpflichtet. Österreich hat hierbei eine Übergangsfrist eingeräumt bekommen, als dass keine Auskünfte erteilt werden, sondern eine Quellensteuer einbehalten und abgeführt wird.

[1] Vgl. Schuch/Haslinger/Stefaner, in Wassermeyer, DBA, DBA Österreich Anhang zur Darstellung des österreichischen Steuerrechts.
[2] DBA Österreich Einkommen/Vermögen 2000/2010 (DBAA) geändert durch Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl. 2011 II S. 1210), in Kraft getreten am 1.3.2012 (BGBl. 2012 II S. 146).
[3] DBA Österreich Erbschaft 2008 (DBA-Erb 2008) in der Fassung vom 6.11.2008 (BGBl. 2009 II S. 715), in Kraft getreten am 28.9.2009 (BGBl. 2010 II S. 12).

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