Obwohl das Großherzogtum Luxemburg einer der Gründungsstaaten der EU ist, sich dort wichtige EU-Institutionen befinden und das Land erheblich von der EU profitiert, galt und gilt Luxemburg als einer der Staaten, der besonders als Holding-Standort für ausländische Unternehmen in Betracht kommt. Seit dem Luxemburg-Leak in 2014, durch welches die Steuervermeidungsstrategien von Großkonzernen bekannt wurden, ist das Land zunehmend ins Visier anderer Staaten geraten, die sich um ihren Anteil am Steuerkuchen gebracht sehen. Der Vorteil Luxemburgs lag dabei vor allein darin, Absprachen mit der Finanzverwaltung treffen zu können, aber auch den geringen Steuersätzen für Holding-Gesellschaften.[1] Mit Deutschland gibt es seit vielen Jahren ein DBA.[2]

[1] Siehe Steichen, in Wassermeyer, DBA, DBA Luxemburg, Anhang zu Steuersystem Luxemburg, insbesondere Rz. 116 ff. zur Holding.
[2] DBA Luxemburg Einkommen/Vermögen/Steuerhinterziehung 2012 (DBAL) vom 23.4.2012 (BGBl II S. 1403), in Kraft getreten am 30.9.2013 (BGBl 2014 II S. 728).

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