Obwohl das Großherzogtum Luxemburg einer der Gründungsstaaten der EU ist, sich dort wichtige EU-Institutionen befinden und das Land erheblich von der EU profitiert, galt und gilt Luxemburg als einer der Staaten, der besonders als Holding-Standort für ausländische Unternehmen in Betracht kommt. Seit dem Luxemburg-Leak in 2014, durch welches die Steuervermeidungsstrategien von Großkonzernen bekannt wurden, ist das Land zunehmend ins Visier anderer Staaten geraten, die sich um ihren Anteil am Steuerkuchen gebracht sehen. Der Vorteil Luxemburgs lag dabei vor allein darin, Absprachen mit der Finanzverwaltung treffen zu können, aber auch den geringen Steuersätzen für Holding-Gesellschaften.[1] Mit Deutschland gibt es seit vielen Jahren ein DBA.[2]
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