Das Fürstentum Liechtenstein, zwischen Österreich und der Schweiz gelegen, ist eine der klassischen Steueroasen.[1] Insbesondere aufgrund des strengen Bankengeheimnisses und der niedrigen Steuersätze war Liechtenstein in der Vergangenheit geradezu ein Paradies für Steuerhinterzieher. Die Stiftung nach Liechtensteiner Recht war geradezu das Paradebeispiel einer Institution, die zum Verschleiern von Geldern eingesetzt wurde. Doppelbesteuerungsabkommen gab es nicht, Auskünfte wurden nicht erteilt. Nach verschiedenen Steuer-Affären hat sich dies auf Druck verschiedener Länder geändert. Mit Deutschland gibt es seit 2010 ein DBA zum Informationsaustausch[2] und seit 2012 auch ein allgemeines DBA.[3]

[1] Vgl. etwa zum Steuerrecht in Liechtenstein, Nuener, in Wassermeyer, DBA, DBA Liechtenstein, Anhang zum Liechtensteiner Steuersystem.
[2] DBA Liechtenstein Auskunft (gültig ab 28.10.2010), Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen in der Fassung vom 2.9.2009 (BGBl. 2010 II S. 951), in Kraft getreten am 28.10.2010 (BGBl. 2011 II S. 326).
[3] DBA Liechtenstein Einkommen/Vermögen (DBAFL) (gültig ab 19.12.2012) vom 17.11.2011 (BGBl. 2012 II S. 1463), in Kraft getreten am 19.12.2012 (BGBl. 2103 II S. 332); siehe auch Hardt, in Wassermeyer, DBA Liechtenstein, Art. 1 DBA Rz. 1 ff.

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