Rz. 162

Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Auf einer Gliederungsebene lassen sich die Ertragsteuern der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern, letztere untergliedert nach Verlustvorträgen und temporären Differenzen, unterscheiden. Die Aufteilung des Ertragsteueraufwands bzw. -ertrags in die Zugehörigkeit bzw. Zuordenbarkeit zu bestimmten Sachverhaltsgruppen dient dem Zweck, eine Ergebnisanalyse auf Basis von Zwischenergebnissen nach Steuern durchführen zu können.

 
  tatsächliche Ertragsteuern latente Ertragsteuern
    temporäre Differenzen Verlustvorträge
periodenbezogen × × ×
periodenfremd × × ×
(laufendes) Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen × × ×
Ergebnis aus der Bewertung nach IFRS 5.15 und der Veräußerung von dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzuordnenden Vermögenswerte und Schulden × × ×
Ergebnis aus der (prospektiven) Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden × × ×
Ergebnis aus der (prospektiven) Korrektur wesentlicher Fehler × × ×

Tab. 6: Kategorien des Steueraufwands und -ertrags nach IAS 12[1]

 

Rz. 163

Da für die einzelnen Kategorien der latenten Steueraufwendungen und -erträge noch die Ergebniseffekte nach Ursachen offenzulegen sind (vgl. IAS 12.80 c – g), resultiert für die innerhalb der Tabelle 6 dargestellten aktiven und passiven latenten Steuern eine Zerlegung in die Ergebniseffekte, welche als Hauptbestandteile des Steueraufwands bzw. -ertrags im Sinn des IAS 12.79 und 12.80 bezeichnet werden.

 
Aktive latente Steuern (einschließlich Verlustvorträgen) Passive latente Steuern
Veränderung der aktiven/passiven latenten Steuern aufgrund der Entstehung/Auflösung temporärer Differenzen sowie Verlustvorträge (IAS 12.80 c)
Veränderung der aktiven/passiven latenten Steuern aufgrund der Änderung von Steuersätzen und Steuervorschriften (IAS 12.80 d)
Wertminderung (IAS 12.80 g)  
Wertaufholung (IAS 12.80 g)  
Nutzung bislang nicht angesetzter aktiver latenter Steuern (IAS 12.80 e und f)  

Tab. 7: Aufspaltung der Ergebniseffekte der Ertragsteuern nach Ursachen gem. IAS 12[2]

[1] Quelle: Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 13. Aufl. 2021, S. 519.
[2] Quelle: Kirsch, Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS, 13. Aufl. 2021, S. 520.

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