Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]:

  • Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
  • Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden.
  • Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft erfolgen.
  • Der Steuerpflichtige muss zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke tätig werden.

Aus den Worten "im Dienst oder Auftrag" ergibt sich, dass die Nebentätigkeit selbstständig oder nichtselbstständig ausgeübt werden kann. Die Steuerbefreiung wird in beiden Fällen gewährt.

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