Das Steuergeheimnis erstreckt sich auf die gesamten persönlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen, öffentlichen und privaten Verhältnisse einer natürlichen oder juristischen Person (personenbezogene Daten). Dem Steuergeheimnis unterliegt auch die Identität eines Anzeigeerstatters. In besonderen Fällen[1] kann jedoch eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses zulässig und in besonders gelagerten Fällen sogar geboten sein.

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