Vergütungen, die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft zur Erstattung von Reisekosten[1] von ihrem Arbeitgeber erhalten, sind insoweit steuerfrei, als keine höheren Beträge erstattet werden, als der Arbeitnehmer ansonsten als Werbungskosten hätte ansetzen dürfen.[2]

[1]

S. Reisekosten.

[2] R 16 LStR.

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