Zur steuerlichen Behandlung von Kreditkartengebühren für Firmenkarten, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer übernimmt, vertritt die Verwaltung folgende Auffassung:

  • Steuerfrei bleiben Kreditkartengebühren für Firmenkarten, wenn darüber nur dienstlich veranlasste Ausgaben über ein Arbeitgeberkonto abgerechnet werden.
  • Wird die Kreditkarte über das private Bankkonto des Arbeitnehmers abgerechnet, können die Kosten steuerfrei ersetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass mit der Kreditkarte ausschließlich dienstliche Reisekosten und Auslagenersatz abgewickelt werden. Die ­Kreditkartenabrechnung muss hierzu monatlich vom Arbeitgeber kontrolliert werden, die Kreditkartenabrechnung muss zum Lohnkonto genommen werden.
  • Werden über diese – private – Kreditkarte auch andere Umsätze ausgeführt, kann nur die anteilige Kreditkartengebühr steuerfrei dem Arbeitnehmer ersetzt werden. Die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis privater zu dienstlich veranlasster Abbuchungen.
  • Verbilligte Kreditkartenüberlassungen an Arbeitnehmer, z. B. aufgrund eines Rahmenabkommens zwischen Arbeitgeber und Kreditkartenorganisation, führen zu einem geldwerten Vorteil.

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