Überblick

Die Steuerfahndung ist in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, anlässlich von Durchsuchungsmaßnahmen Vermögenswerte im Wege des Arrests vorläufig sicherzustellen: Vorgefundenes Bargeld wird mitgenommen, Bankkonten werden gepfändet, sodass der Beschuldigte nicht mehr darüber verfügen kann, oder es werden für Immobilien Sicherungshypotheken eingetragen. Durch derartige Maßnahmen kann die wirtschaftliche Existenz des Beschuldigten unmittelbar gefährdet werden. Hinzu kommt, dass die Rechtsbehelfe gegen derartige Maßnahmen Zeit benötigen und häufig wegen hoher Streitwerte kostspielig sind. Die Probleme und Kosten, die bei dem Betroffenen auf diese Weise verursacht werden, sind auch deshalb häufig so ärgerlich, weil sich die von der Steuerfahndung erhobenen Vorwürfe und behaupteten Steuernachforderungen im Laufe des späteren Verfahrens i. d. R. drastisch reduzieren.

Für den Berater ist es oft schwierig, rasch und adäquat zu reagieren, wenn die Finanzbehörden das Instrumentarium der entlegenen und im Bereich der AO bzw. insbesondere der StPO komplizierten Arrestvorschriften einsetzen.

In der Praxis werden sowohl die steuerlichen als auch die strafprozessualen Arrestvorschriften angewandt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die §§ 324 ff. AO regeln den steuerlichen Arrest.

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