Der Unternehmer erstellt seine Buchführung in eigener Regie und nur der letzte Schritt, die Auswertung mit Hilfe der Datenverarbeitung, wird vom Steuerberater übernommen.[1]

 
Praxis-Beispiel

Unternehmer kontiert selbst und erfasst mit eigener EDV

Ein Unternehmer kontiert seine Buchführungsunterlagen und erfasst diese mit einem eigenen Programm, das z. B. über eine DATEV-Schnittstelle verfügt. Die vollständig erfassten Daten gibt er an seinen Steuerberater weiter. Der Steuerberater, der der DATEV angeschlossen ist, lässt dort die vom Unternehmer erfassten Daten verarbeiten und auswerten.

Für diese Tätigkeit kann der Steuerberater eine Monatsvergütung von 1/20 bis 10/20 der vollen Gebühr nach Tabelle C berechnen. Zusätzlich zu dieser Gebühr kann er sich die Kosten der Datenverarbeitung vom Mandanten erstatten lassen, die ihm durch ein externes Rechenzentrum entstanden sind.

Da die Datenverarbeitung in der Monatsgebühr enthalten ist, darf die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht zusätzlich abgerechnet werden.

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