OFD Koblenz, 15.12.2005, S 2272 A - St 32 4

Das „Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters” vom 22.9.2005 (BGBl 2005 I S. 2809) sieht mit Wirkung zum 1.1. 2006 die Aufteilung des Bundesamts für Finanzen (BfF) in drei Behörden vor.

Eine dieser Behörden wird das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sein, das entsprechend Art. 4 Abs. 27 des v.g. Gesetzes die nach § 48b Abs. 6 EStG vorgesehene Abfragefunktion auf seinen Internetseiten (www.bzst.de) weiterhin anbieten und die Datenbank EIBE weiterführen wird. Das BfF weist bereits jetzt auf diese Änderungen unter www.bff-bund.de hin. Vor dem Hintergrund dieser Änderungen werden ab dem 1.1.2006 die Freistellungsbescheinigungen redaktionell angepasst. Auch die Merkblätter in Deutsch und Englisch werden entsprechend angepasst. Sobald diese Merkblätter zur Verfügung stehen, wird darüber informiert.

 

Normenkette

EStG § 48b Abs. 1 Satz 1

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