Überblick

Seit dem 1.1.2002 ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) zur Regelung von Übernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften Bestandteil des deutschen Rechts. Verfügt ein Gesellschafter über mindestens 95 % der Aktien einer Aktiengesellschaft, so verleiht ihm das WpÜG das Recht, die restlichen Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung aus dieser Gesellschaft auszuschließen und ihre Aktien auf sich zu übertragen. Da die Minderheitsaktionäre durch diese Maßnahme gegen ihren Willen gezwungen werden, ihr Aktieneigentum abzugeben, spricht man von einem "Herausdrängen" bzw. einem Squeeze-out.

 

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