Rz. 149

Ein der deutschen Gesetzgebung ähnliches Sonderregelwerk für Umwandlungen ist den internationalen Standards nicht inhärent. Umwandlungen werden in den IFRS seit seiner Verabschiedung im März 2004 teilweise von IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" erfasst. Für den Fall der Spaltung greift IFRS 3 nur, sofern betriebliche Teilbereiche übertragen werden, die einen Geschäftsbetrieb bilden. Für diesen Fall wird auf die Ausführungen zu IFRS 3 in"Verschmelzung: Rechnungslegung", Rz. 177 ff. verwiesen. Für andere Fälle bestehen keine gesonderten Spaltungsvorschriften in den IFRS.

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