Rz. 34
Abweichend von der Spaltung zur Aufnahme richtet sich die Eintragung und Bekanntmachung gem. § 137 UmwG nach dem in Abb. 5 dargestellten Ablaufschema.
Ablauf der Eintragung einer Spaltung zur Neugründung |
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Schritt 1: Vornahme der Registeranmeldung jedes neuen Rechtsträgers in dem Bezirk seines künftigen Sitzes durch das Vertretungsorgan des übertragenden Rechtsträgers. |
Schritt 2: Anmeldung der Spaltung zur Registereintragung bei dem für ihn zuständigen Registergericht durch das Vertretungsorgan des übertragenden Rechtsträgers |
Schritt 3: Mitteilung des/der Gerichts/e des Sitzes des/der übernehmenden Rechtsträger/s an das Gericht des Sitzes des übertragenden Rechtsträger bezüglich des Tages der Eintragung des neuen Rechtsträgers. |
Schritt 4: Eintragung der Spaltung durch das Gericht des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers nach Eingang der Mitteilungen für alle neuen Rechtsträger. In diesem Zuge ist dem/n Gericht/en des Sitzes des/der übernehmenden neuen Rechtsträger/s der Zeitpunkt der Spaltungseintragung mitzuteilen sowie ein Registerauszug und der Gesellschaftsvertrag, der Partnerschaftsvertrag oder die Satzung des übertragenden Rechtsträgers zu übermitteln. |
Schritt 5: Vermerk des Tages der Eintragung der Spaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers in dem/n Register/n des Sitzes des/r übernehmenden neuen Rechtsträger/s. |
Abb. 5: Ablauf der Eintragung einer Spaltung zur Neugründung
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