Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden:

  • Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,[1]
  • Kindergartenzuschuss für nichtschulpflichtige Kinder,[2]
  • Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von typischer Berufskleidung an den Arbeitnehmer,[3]
  • Werkzeuggeld,[4]
  • Zuwendungen im Rahmen der Alterssicherung.[5]

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