Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Höhe der abziehbaren Aufwendungen
  • Nachweispflichten
  • Aufzeichnungspflichten

1 So kontieren Sie richtig

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontenbezeichnung SKR 03/04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig 4905/6305   sonstige betriebliche Aufwendungen
Abziehbare Vorsteuer 1576/1406   Sonstige Vermögensgegenstände
Bank 1200/1800   Guthaben bei Kreditinstituten
 

Praxis-Tipp für Datev-Anwender

Durch Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" können Sie sich die Kontierung vereinfachen. Dadurch wird automatisch das Konto "Abziehbare Vorsteuer" angesprochen.

So kontieren Sie richtig!

 

Buchungssatz:

Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßig

an Bank

Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer buchen Sie auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Abziehbare Vorsteuer

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufwendungen, die keinem anderen Konto zugeordnet werden können aber betrieblich veranlasst sind

Der Unternehmer Hans Groß hat für sein Unternehmen sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 1 190 EUR gezahlt.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4905/6304 Sonstige Aufwendungen betrieblich und regelmäßige 1.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 190 1200/1800 Bank 1.190

3 Was sind sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen?

Sonstige betriebliche Aufwendungen sind Kosten für Gegenstände, die zur Erledigung beruflicher Aufgaben dienen (BFH, BStBl. II 1977, 464); sie haben Hilfsfunktion, bilden aber selbst nicht die Erwerbsgrundlage. Hierzu gehören Gegenstände, die schon ihrer Art nach einer Berufstätigkeit zu dienen bestimmt sind. Auf dieses Konto können alle die betrieblich veranlassten Ausgaben gebucht werden, die keinem anderen Konto zugeordnet werden können und die weder Arbeitsmittel noch Anlagevermögen sind.

4 Wann sind sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen abziehbar?

Die Kosten für sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen können Sie als Betriebsausgaben abziehen, wenn sie betrieblich veranlasst sind.

5 Kontierungs-Praxis-Fazit

  • Sonstige regelmäßige betriebliche Aufwendungen sind zu 100 % als Betriebsausgaben abzugsfähig, sofern sie betrieblich veranlasst sind.
  • Auf dieses Konto können Sie diejenigen regelmäßigen betrieblichen Aufwendungen buchen, die weder Arbeitsmittel noch Anlagevermögen sind.

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