Rz. 9

In der Sonderbilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, aber auch gegenüber der Personengesellschaft auszuweisen, wenn sie durch den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[1] Dies ist der Fall, wenn der Gesellschafter von der Personengesellschaft ein Darlehen erhalten hat, um aktives Sonderbetriebsvermögen zu finanzieren.[2] Hierzu rechnen auch die Verbindlichkeiten des Mitunternehmers, die ihm durch den Erwerb der Beteiligung an der Mitunternehmerschaft (Finanzierung des Kaufpreises) entstanden sind.[3] Schuldzinsen für passives Sonderbetriebsvermögen sind Sonderbetriebsausgaben.[4] Bürgschaften, welche der Gesellschafter einer Personengesellschaft aus betrieblichen Gründen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernimmt, dürfen nicht als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in der Sonderbilanz passiviert werden.[5] Eine steuerliche Auswirkung aus einem Ersatzanspruch gegenüber der Gesellschaft, der zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters gehört, wirkt sich nicht schon während des Bestehens, sondern erst mit der Beendigung der Gesellschaft steuerlich aus.[6]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge