Überblick

Sonderausgaben sind die im Gesetz abschließend aufgezählten Aufwendungen, soweit sie keine Werbungskosten darstellen. Der Abzug als Werbungskosten hat immer Vorrang vor dem Sonderausgabenabzug – ein Wahlrecht besteht nicht. Zu unterscheiden ist wegen der unterschiedlichen Höchstbeträge zwischen allgemeinen Sonderausgaben, Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Das Einkommensteuergesetz regelt die Sonderausgaben in den §§ 10–10g EStG. Erläuterungen vonseiten der Verwaltung finden sich in R 10.1-10g EStR und in H 10.1-10g EStH.

Der folgende Beitrag behandelt in alphabetischer Reihenfolge Einzelfragen zu den Sonderausgaben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge