Hier handelt es sich um die Kombination einer Lebensversicherung mit einem Bausparvertrag und ggf. einem Darlehensvertrag. Dabei dient die Lebensversicherung vorrangig der Tilgung der 1. Hypothek, die tilgungsfrei gestellt wird. Die 3 Verträge sind steuerlich getrennt zu beurteilen. Die Beiträge zu der Lebensversicherung gehören in Altfällen regelmäßig zu den Sonderausgaben. Die Abtretung der Versicherungsansprüche zugunsten der ersten Hypothek bleibt im Regelfall steuerlich unschädlich.[1]

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