Befindet sich das Wirtschaftsgut im Vermögen einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, steht das Recht, AfA in Anspruch zu nehmen, grundsätzlich nur den einzelnen Beteiligten der Gesellschaft oder Gemeinschaft zu, denen das Wirtschaftsgut jeweils anteilig zuzurechnen ist.[1] Dies ist bei den Sonderabschreibungen für kleine und mittlere Betriebe nach § 7g Abs. 5 EStG anders. Bei dieser Steuervergünstigung treten kraft ausdrücklicher Regelung in § 7g Abs. 7 EStG die Gesellschaften und Gemeinschaften an die Stelle des Steuerpflichtigen und können eigenständig Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Die Anspruchsberechtigung von Personengesellschaften für die Sonderabschreibungen erstreckt sich auch auf Investitionen einzelner Gesellschafter im Sonderbetriebsvermögen. Die durch die Sonderabschreibungen eintretenden Gewinnminderungen sind dabei im Rahmen der Gewinnverteilung dem investierenden Gesellschafter vorab zuzurechnen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge