Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Sonderabschreibungen
- Planmäßige Abschreibung in der Handelsbilanz
- Unterschiede in Handels- und Steuerbilanz
1 So kontieren Sie richtig!
Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
---|---|---|---|---|
Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) | 4851 | 6241 | Abschreibung auf Sachanlagen | |
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz) | 4852 | 6242 | Abschreibung auf Sachanlagen | |
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | 4830 | 6220 | Abschreibung auf Sachanlagen | |
Abschreibungen auf Kfz | 4832 | 6222 | Abschreibung auf Sachanlagen |
So kontieren Sie richtig!
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann neben der linearen oder degressiven Abschreibung die 20 %ige Sonderabschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG beansprucht werden. Die 20 %ige Sonderabschreibung, die in einem Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren beansprucht werden kann, ist handelsrechtlich unzulässig. Ab 2020 sind nur Betriebe steuerlich begünstigt, die die Gewinngrenze von 200.000 EUR nicht überschreiten. Die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter bucht der Unternehmer z. B. auf das Konto "Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz)" 4851 (SKR 03) bzw. 6241 (SKR 04).
Buchungssatz:
Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) |
an Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Anschaffung und Abschreibung einer Maschine
Ein Unternehmer hat im August 2020 eine gebrauchte Maschine für 15.000 EUR zuzüglich 2.400 EUR (16 %) Umsatzsteuer gekauft.
Buchungsvorschlag: Anschaffung einer Maschine
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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0210/0440 | Maschinen | 15.000 | |||
1575/1405 | Abziehbare Vorsteuer 16 % | 2.400 | 1200/1800 | Bank | 17.400 |
Die gebrauchte Maschine hat eine verbleibende Restnutzungsdauer von 6 Jahren. Die lineare Abschreibung beträgt somit pro Jahr 15.000 EUR : 6 = 2.500 EUR. Im Anschaffungsjahr kann der Unternehmer die Abschreibung nur zeitanteilig nach Monaten geltend machen (2.500 EUR : 12 × 5 = 1.042 EUR). Der Unternehmer hat außerdem die Möglichkeit, im Anschaffungsjahr die Sonderabschreibung von 15.000 EUR × 20 % = 3.000 EUR zusätzlich zur linearen Abschreibung in Anspruch zu nehmen. Die Sonderabschreibung kann für das gesamte Jahr beansprucht werden, auch wenn das Wirtschaftsgut erst im August angeschafft wird.
Muss der Unternehmer eine Handelsbilanz erstellen, darf er die Sonderabschreibung von 3.000 EUR nicht in der Handelsbilanz ausweisen. Somit wird die Maschine in der Handelsbilanz mit einem Betrag ausgewiesen, der 3.000 EUR über dem steuerlichen Wert liegt. Er muss deshalb passive latente Steuern auszuweisen (bei einer GmbH mit 3.000 EUR × 30 % = 900 EUR).
Buchungsvorschlag: Lineare Abschreibung, zeitanteilig
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4830/6220 | Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) | 1.042 | 0210/0440 | Maschinen | 1.042 |
Buchungsvorschlag: Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr (handelsrechtlich nicht zulässig)
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4851/6241 | Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) | 3.000 | 0210/0440 | Maschinen | 3.000 |
3 Sonderabschreibungen nur in der Steuerbilanz
Die 20 %ige Sonderabschreibung ist eine rein steuerliche Abschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG, die in einem Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren beansprucht werden kann. Handelsrechtlich ist sie unzulässig.
Mit der Sonderabschreibung wird steuerlich ein Teil der Abschreibung vorgezogen, sodass die Steuerbelastung niedriger ausfällt. Die 20 %ige Sonderabschreibung kann zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung in Anspruch genommen werden (innerhalb von 5 Jahren). Die degressive Buchwertabschreibung ist für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 angeschafft oder hergestellt werden, in Höhe des 2,5-fachen der linearen Abschreibung bis maximal 25 % wieder zugelassen worden. Die Sonderabschreibung wird im Jahr der Anschaffung nicht zeitanteilig gekürzt, sodass auch bei einer Anschaffung im Dezember der volle Betrag der Sonderabschreibung als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.
Begünstigt sind ab 2020 nur Betriebe, deren Gewinngrenze im Jahr vor der Inanspruchnahme nicht mehr als 200.000 EUR betragen hat. Bei der Ermittlung der Gewinngrenze von 200.000 EUR bleiben die Investitionsabzugsbeträge ebenso unberücksichtigt wie eventuelle Hinzurechnungsbeträge.
Ablaufdiagramm: Sonderabschreibung
Abb. 1: Ablaufdiagramm: Sonderabschreibung
Auch bei Personengesellschaften ist ab 2020 die Gewinngrenze von 200.000 EUR maßgebend (§ 7g Abs. 7 EStG), die für Einzelunternehmen und für Kapitalgesellschaften anzuwenden ist. Zur Ermittlung der Gewinngrenze der Personengesellschaft sind die Beträge maßgebend, die sich aus der Gesellschaftsbilanz und aus Ergänzungs- und Sonderbilanzen ergeben.
Im Jahr der Betriebsgründung gibt es kein Vorjahr, sodass die Gewinngrenze nie überschritten wird.
4 Begünstigt sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Die Sonderabschreibung kann be...
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