Kostendeckung als wirtschaftliches Ziel

Zwischen der Servicegesellschaft und den Konzernunternehmen war vereinbart, dass alle Serviceleistungen basierend auf Kosten (plus festgelegte Marge) an die empfangenden Konzerntöchter verrechnet werden dürfen. Somit war als wirtschaftliches Ziel die Kostendeckung vorgegeben, da weder Kostenunterdeckungen noch über das Margenziel hinausgehende Deckungsbeiträge erwünscht waren. Die Methoden der Verrechnungspreiskalkulation waren in der Vergangenheit weitgehend den Geschäftsbereichen überlassen, so dass sich unterschiedlichste Verfahren und Techniken entwickelt hatten, die überwiegend auf der Verrechnung der Istkosten von Ressourcenkostenstellen über mehrere Produktionsstufen bis in die Produkte beruhten. Das wesentliche Steuerungsziel war die Erreichung des Deckungsbeitrags – in jeder Produktionsstufe!

Einheitliche Standards

Diese Situation erschwerte die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Servicebereiche sowie die gezielte Planung und Kontrolle von IT-Ressourcen. Rechtfertigungsdruck seitens der Kunden, fehlende Entscheidungsunterstützung sowie wachsende revisorische Anforderungen verlangten ein neues Steuerungsmodell sowie einheitliche Standards in der Ergebnis und Kostenrechnung.

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