Kurzbeschreibung

Was bedeutet SEPA? Was müssen Verbraucher und Unternehmen beachten? Das Glossar erläutert die wichtigsten Fachbegriffe rund um SEPA und hilft Ihnen dabei, sich einen Überblick über das Thema zu verschaffen.

Die wichtigsten Begriffe rund um SEPA

Mit einer SEPA-Lastschrift bezahlen Geschäftspartner Rechnungen einfach und bequem. Die Gläubiger gehen sicher, dass das Geld pünktlich auf ihrem Konto ankommt. Voraussetzung ist ein gütliges SEPA-Lastschriftmandat des Zahlungspflichtigen.

Begriff Erklärung Anmerkungen
Archivierung

Der Zahlungsempfänger muss bei einem SEPA-Mandat jederzeit nachweisen können, dass er die Lastschrift rechtmäßig genutzt hat. Dazu muss er das SEPA-Mandat vorlegen können. Das vom Kunden erhaltene Mandat muss also in entsprechender Form archiviert werden.

  • Liegt das Mandat in Papierform vor, so kann dieses auch in Papierform archiviert, also im Ordner abgeheftet werden. Es ist auch möglich, die üblichen, rechtlich anerkannten Archivierungsformen für Dokumente zu verwenden. Es ist also eine Mikroverfilmung oder eine Digitalisierung und Speicherung auf einem nicht mehr änderbaren Medium erlaubt.
  • Wird das Mandat elektronisch erteilt, also mit qualifizierter digitaler Signatur, dann müssen sowohl das digitale Dokument als auch der dazugehörige Schlüssel digital gespeichert werden. Die Revisionssicherheit muss gegeben sein.
 
Basis-Lastschrift = SEPA-Basis-Mandat

Die SEPA-Basis-Lastschrift entspricht in etwa dem früheren Bankeinzugsverfahren und wird bei Verbrauchern genutzt. Der Zahler erteilt dem Rechnungssteller ein SEPA-Basis-Mandat. Er kann der Lastschrift innerhalb von 8 Wochen (früher 6 Wochen) widersprechen.

Das SEPA-Basis-Mandat verfällt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird. Die Vorlagefrist bei der Bank beträgt mindestens 5 Tage bei Einreichung einer Erstlastschrift und 2 Tage bei Einreichung von Folgelastschriften. In der Regel werden noch 1-2 Tage hinzukommen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Vorlaufzeiten bei Ihrer Hausbank.
 
Basis-Lastschrift COR1 Für die flexiblere und vor allem schnellere Nutzung des SEPA-Basis-Mandats gibt es für Inlands-Lastschriften in Deutschland die Basis-Lastschrift COR1 – eine Art Eilmandat. Diese baut auf dem üblichen SEPA-Basis-Mandat auf und wird wie eine normale Basis-Lastschrift verarbeitet, allerdings mit einer verkürzten Vorlaufzeit von nur 1 Tag.
Dabei wird die Vorlagefrist bei der Bank (Achtung: nicht die Frist für die Vorabankündigung/Pre-Notification gegenüber dem Schuldner) auf 1 Tag verkürzt. Dazu müssen beide Banken, die des Zahlers und die des Zahlungsempfängers, diese Lastschriftform anbieten. Sprechen Sie dazu mit Ihrer Hausbank, ob sie das Verfahren unterstützt.
 
BIC Mit dem BIC (Bank Identifier Code) kann eine Bank innerhalb des europäischen Zahlungsraumes einwandfrei identifiziert werden. Für Überweisungen innerhalb von Deutschland und im gesamten SEPA-Raum ist der BIC seit Februar 2016 nicht mehr relevant, da der Empfänger einer Zahlung auch aus der IBAN eindeutig identifiziert werden kann. Hier genügt die IBAN.
Für Geldtransfer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (Monaco, San Marino und Schweiz) ist der BIC auch danach noch notwendig, um die Banken außerhalb der SEPA-Teilnehmerstaaten zu identifizieren. Der BIC entspricht dem SWIFT-Code, der von der Dienstleistungsgesellschaft der Banken, SWIFT, ausgegeben wird. Er kann also in den entsprechenden SWIFT-Listen nachgesehen werden.
 
Eilmandat siehe Basis-Lastschrift COR1: Basis-Lastschrift mit verkürzter Vorlauffrist von nur 1 Tag  
Einmalmandat Ein Einmalmandat ist die Erlaubnis des Schuldners an den Gläubiger, eine Lastschrift genau einmal durchzuführen. Das gilt sowohl für das SEPA-Basis-Mandat als auch für das SEPA-Firmen-Mandat.  
Elektronisches
Lastschriftverfahren (ELV)
Das ELV ist ein bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland weit verbreitetes Verfahren zur bargeldlosen Bezahlung am Kassenterminal. Anhand der Daten auf der Bankkundenkarte wird eine Lastschrift nach dem Einzugsermächtigungsverfahren generiert. Diese wird durch die Unterschrift des Karteninhabers in Kraft gesetzt. Das Verfahren verkürzt Wartezeiten, da es offline abläuft. Eine Zahlungsgarantie für das Unternehmen gibt es hier nicht. Der Karteninhaber kann zudem innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsabschluss die Zahlung widerrufen.  
Erstmalige Verwendung Wird ein SEPA-Mandat zum ersten Mal verwendet, so muss diese Information auf dem SEPA-Einzug vermerkt sein. Basis-Lastschriften müssen bei erstmaliger Verwendung 5 Tage vor Zahlungstermin bei der Bank eingereicht sein, Firmen-Lastschriften 2 Tage vorher.  
Firmen-Lastschrift = B2B-Lastschrift = SEPA-Firmen-Mandat

Für Lastschriften im B2B-Verhältnis hat der Gesetzgeber das SEPA-Firmen-Mandat eingerichtet, das für Konten privater Verbraucher nicht zulässig ist. Im Unterschied zur SEPA-Basis-Lastschrift hat der Schuldner nach der Abbuchung kein Recht mehr, eine Rückbuchung zu verlangen.

Der Schuldner muss seine Bank über das bestehende SE...

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