Überblick

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz v. 29.6.2020 (BGBl 2020 I S. 1512) wurde befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Normalsteuersatz der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Das BMF hat mit Schreiben vom 30.6.2020 (BMF, Schreiben v. 30.6.2020, BStBl 2020 I S. 584) zu den gesetzlichen Steuersatz-Neuregelungen erläuternd Stellung genommen. Dieses BMF-Schreiben enthält Ausführungen betreffend die Anwendung der befristet abgesenkten Umsatzsteuersätze und geht auch auf die zum 1.1.2021 erfolgende (Wieder-)Anhebung der Umsatzsteuersätze auf das Vorniveau (19 % bzw. 7 %) ein. Obwohl das BMF-Schreiben umfangreiche Ausführungen enthält, konnte es als abstrakte Verwaltungsregelung sicherlich nicht auf alle in der Praxis auftretenden Fragen Antworten geben. Das BMF hat außerdem mit Schreiben vom 10.9.2020 an die Verlagsbranche ergänzend zu Fragen der Behandlung von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, insbesondere zum umsatzsteuerlichen Zeitpunkt der Erbringung der Leistung in Fällen von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften in Printform, Stellung genommen.[1] Schließlich hat das BMF mit Schreiben vom 4.11.2020[2] in Ergänzung zu den Ausführungen des BMF-Schreibens vom 30.6.2020 zu weiteren Einzelaspekten, u. a. zu Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, hinsichtlich der befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Steuersatzes zum 1.7.2020 und zu deren Anhebung zum 1.1.2021 Stellung genommen. Der folgende Beitrag versucht, anhand von Beispielen die Auswirkungen der Steuersatzsenkung u. a. auf Lieferungen von Zeitungen, Zeitschriften, Überlassung von Datenbankzugängen, Abonnementleistungen, Wartung von EDV, Lizenzen und Nutzungsrechte insbesondere in der Verlagsbranche darzustellen.

Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Verfassers wieder. Haftungsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

[1] Vgl. https://www.vdz.de/nachricht/artikel/mehrwertsteuer-bei-zeitschriftenabonnement-bmf-bestaetigt-vdz-auffassung/.

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