Nicht zu den Herstellungskosten gehören:

  • Forschungs- und Vertriebskosten;
  • Steuern vom Einkommen (Einkommens- oder Körperschaftsteuer);[1]
  • Gewerbesteuer;[2]
  • Umsatzsteuer (gehört zu den Vertriebskosten, die die Herstellungskosten ebenfalls nicht berühren);
  • Zölle und Verbrauchsteuern;
  • Zinsen für Fremdkapital, das nicht direkt zugeordnet werden kann;[3]
  • Kosten der Geldbeschaffung.

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