Bei höheren Schwarzgeldern können Sie sich in der misslichen Situation befinden, dass Sie nicht wissen, wie Sie diese Gelder verwenden sollen. Denn Sie müssen weiterhin Ihre normalen Entnahmen tätigen und können die "Schwarzeinnahmen" nicht als Privateinlagen ins Betriebsvermögen einbringen.

In dieser Situation bietet Ihnen auch die Darlehensgewährung durch Ihren Ehegatten keine zuverlässige Alternative. Denn das Finanzamt nimmt Privatdarlehen, insbesondere Ehegattendarlehen, ganz genau unter die Lupe. Zum einen müssen die Darlehenskonditionen einem Fremdvergleich standhalten. Das heißt, sie müssen denen entsprechen, die auch unter Fremden vereinbart werden. Zum anderen wird das Finanzamt fragen, woher Ihr Ehegatte die Mittel hat, die er Ihnen als Darlehen überlässt. Es geht also nicht, am Finanzamt vorbei vereinnahmte Einnahmen risikolos auf dem Umweg über ein Ehegattendarlehen wieder dem Betrieb zuzuführen. Sie sollten sich daher gut überlegen, ob es wirklich Sinn macht, Einnahmen nicht zu erfassen.

Nicht versteuerte Einnahmen müssen im Privatvermögen bleiben. Sie können diese Beträge aber auch privat nicht so ohne Weiteres ausgeben, weil dann Ihr Lebensstil aufwendiger ist, als er nach Ihren Privatentnahmen sein dürfte. Entdeckt der Betriebsprüfer ein privates Konto, bei dem die Höhe des Guthabens nicht nachvollziehbar ist, wird er nach der Herkunft der Gelder fragen. Wenn es sich um "Schwarzgeld" handelt, werden Sie ihm nichts über die Herkunft des Geldes sagen wollen, weil Sie es Ihrem Betrieb unversteuert entnommen haben. Hier bleibt Ihnen als einziger Ausweg, Selbstanzeige zu erstatten.

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