Wenn Sie dieses Risiko der Entdeckung vermeiden wollen, müssen Sie bisher nicht erfasste Einnahmen nachbuchen. Bis zur Erstellung des Jahresabschlusses können Sie das ohne Probleme nachholen. Sie buchen die bisher nicht versteuerten Einnahmen als Erlöse und private Entnahme. Anschließend senden Sie eine berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt.

 
Achtung

Gründe für Abweichungen benennen

Nehmen Sie keine unterjährigen Nachbuchungen und Korrekturen vor und/oder geben Sie keine berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldungen gegenüber dem Finanzamt ab, müssen Sie bei größeren Abweichungen der Umsatzsteuer-Jahreserklärung gegenüber den Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit Rückfragendes Finanzamts für die Gründe dieser Abweichungen rechnen. Sie sollten sich eine plausible Erklärung einfallen lassen, denn aus dem Vergleich zwischen Voranmeldungen und Jahreserklärung kann das Finanzamt erkennen, dass in der Jahreserklärung ein höherer Umsatz ausgewiesen ist.

Auch sollten Sie künftig alle Einnahmen sofort buchhalterisch korrekt erfassen und der Besteuerung unterwerfen. Denn oft wiederkehrende Berichtigungen der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, ebenso wie immer wiederkehrende hohe Abweichungen zwischen Umsatzsteuervoranmeldung und Jahressteuererklärung können Sie ins Licht der Betriebsprüfung rücken.

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