Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Privatentnahmen allgemein | 1800 | 2100 | Eigenkapital | |
Erlöse 19 % | 8400 | 4400 | Umsatzerlöse |
So kontieren Sie richtig!
Wer Nebengeschäfte nicht oder nicht vollständig bucht, sondern privat vereinnahmt, begeht Steuerhinterziehung. Das Risiko, dass das Finanzamt Schwarzgeschäfte aufdeckt, ist verhältnismäßig groß. Wenn Sie dieses Risiko vermeiden wollen, müssen Sie bisher nicht erfasste Einnahmen nachbuchen. Bis zur Erstellung des Jahresabschlusses ist dies i. d. R. kein größeres Problem.
Sie buchen bisher nicht versteuerte Einnahmen auf das Konto "Erlöse 19 % USt" 8400 (SKR 03) bzw. 4400 (SKR 04). Da Sie den Betrag bereits privat vereinnahmt haben, ist das Gegenkonto, das Sie verwenden müssen, das Konto "Privatentnahmen" 1800 (SKR 03) bzw. 2100 (SKR 04).
Buchungssatz:
Privatentnahmen |
an Erlöse 19 % USt |
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