Unterentnahmen aus Vorjahren verbessern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres. Die Unterentnahmen der Vorjahre bilden eine Art "Guthaben", das in Folgejahren angerechnet wird.
Saldo der Unterentnahmen aus Vorjahren | 50.000 EUR | |
Verluste aus dem Vorjahr 01 | 15.000 EUR | |
= Unterentnahme aus den Vorjahren insgesamt | 35.000 EUR | |
steuerlicher Gewinn 02 = | 20.000 EUR | |
+ Einlagen in 02 = | 5.000 EUR | |
Zwischensumme | 25.000 EUR | |
Entnahmen in 02 = | 80.000 EUR | |
Überentnahmen in 02 = | 55.000 EUR | 55.000 EUR |
Maßgebende Summe der Überentnahmen 02 | 20.000 EUR |
Die gesetzliche Einschränkung des Abzugs Schuldzinsen beträgt maximal (20.000 EUR × 6 % =) 1.200 EUR.
Was tatsächlich abgezogen werden darf, muss in einer gesonderten Berechnung ermittelt werden, die wie folgt aussieht:
Zinsaufwendungen im Jahr 02 | 7.100 EUR |
davon entfallen auf die Finanzierung von Anlagevermögen | 0 EUR |
verbleiben | 7 100 EUR |
abziehbarer Sockelbetrag | 2.050 EUR |
übersteigende Schuldzinsen | 5.050 EUR |
Kürzung wegen der Überentnahmen | 1.200 EUR |
verbleiben | 3.850 EUR |
Ergebnis: Zinsen sind abziehbar in Höhe von 3.850 EUR + 2.050 EUR | 5.900 EUR |
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