Unterentnahmen aus Vorjahren verbessern die Möglichkeiten für den Schuldzinsenabzug des laufenden Jahres. Die Unterentnahmen der Vorjahre bilden eine Art "Guthaben", das in Folgejahren angerechnet wird.

 
Saldo der Unterentnahmen aus Vorjahren   50.000 EUR
Verluste aus dem Vorjahr 01   15.000 EUR
= Unterentnahme aus den Vorjahren insgesamt   35.000 EUR
steuerlicher Gewinn 02 = 20.000 EUR  
+ Einlagen in 02 =  5.000 EUR  
Zwischensumme 25.000 EUR  
Entnahmen in 02 = 80.000 EUR  
Überentnahmen in 02 = 55.000 EUR 55.000 EUR
Maßgebende Summe der Überentnahmen 02   20.000 EUR

Die gesetzliche Einschränkung des Abzugs Schuldzinsen beträgt maximal (20.000 EUR × 6 % =) 1.200 EUR.

Was tatsächlich abgezogen werden darf, muss in einer gesonderten Berechnung ermittelt werden, die wie folgt aussieht:

 
Zinsaufwendungen im Jahr 02 7.100 EUR
davon entfallen auf die Finanzierung von Anlagevermögen 0 EUR
verbleiben 7 100 EUR
abziehbarer Sockelbetrag 2.050 EUR
übersteigende Schuldzinsen 5.050 EUR
Kürzung wegen der Überentnahmen 1.200 EUR
verbleiben 3.850 EUR
Ergebnis: Zinsen sind abziehbar in Höhe von 3.850 EUR + 2.050 EUR 5.900 EUR

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