Entscheidungsstichwort (Thema)

Internationales Joint-Venture zum Handel mit Bankobligationen: Darlehensforderungen zur Vorfinanzierung von Vorbereitungsinvestitionen im Zeitpunkt ihrer Uneinbringlichkeit als (vergebliche) vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig. Darlehensverluste als vorweggenommene (vergebliche) Betriebsausgaben bei gescheitertem Joint-venture (USA)

 

Leitsatz (redaktionell)

Werden in einem, die Vorraussetzungen eines Gewerbebetriebes nach § 15 Abs. 2 EStG erfüllenden, internationalen Joint-Venture zur Durchführung von Wertpapier-Transaktionen für die Vorfinanzierung von Anlaufinvestitionen von einem in Deutschland steuerpflichtigen Vetragspartner an den ausländischen Vertragspartner Darlehen gewährt, deren Rückzahlung aufgrund des Todes des Darlehensnehmers gefährdet erscheinen, so kann eine – als vergebliche vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich anzuerkennende – Forderungsabschreibung in dem Veranlagungszeitraum vorgenommen werden, in dem feststeht, dass das Darlehen (auch unter Berücksichtigung einer Inanspruchnahme der Erben) endgültig uneinbringlich geworden ist.

 

Normenkette

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, § 15 Abs. 2

 

Tenor

Das Urteil wurde im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30 Abgabenordnung überarbeitet.

 

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob die dem Kläger (Kl.) im Zusammenhang mit einem auf Handel mit Bankobligationen gerichteten Joint-venture entstandenen Aufwendungen als vergebliche Betriebsausgaben (BA) bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb abzugsfähig sind.

Der Kl. wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. In den Streitjahren (1994 und 1995) erzielte der Kl. als … Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Anfang 1994 erhielt der Kl. von einem an der New Yorker Börse zugelassenen Broker, Fritz Winter, das Angebot, sich an dem Handel mit Bankobligationen zu beteiligen. Fritz Winter hatte für die A-Bank, New York, die Lizenz für den Handel mit Bankobligationen in Stücken von 10.000.000 $ erhalten.

Am 20. Mai 1994 trafen Fritz Winter (B, …/USA) als „Begründer” und Max Sommer (C, Dänemark) sowie der Kl. als „Kapitalanleger” eine als „Joint-venture-Vertrag zur Schöpfung einer Kreditlinie und Bestätigung eines Engagements zur Aushändigung von Bankdokumenten” bezeichnete Vereinbarung. Der Vertrag wurde nach der einleitenden Erklärung abgeschlossen

…” in Anbetracht dessen, daß der BEGRÜNDER bestätigt, daß er die Mittel hat, bei der A-Bank, …, New York, eine Kreditlinie von zehn Millionen … US amerikanischer Dollar über eine Schuldverschreibung, ausgestellt durch die …, zum Zweck des An- und Verkaufs von erstklassigen Bankobligationen festzusetzen. Außerdem wurde ihm von einem früheren Spitzenbankier der A-Bank zugesichert, daß ein Engagement zur Aushändigung erstklassiger Bankobligationen bei derselben amerikanischen Großbank festgelegt wird. Das Engagement wird durch die … Bank … ausgestellt werden,

in Anbetracht dessen, daß die Vertragsparteien bestätigen, daß eine Überweisung in Höhe von fünfundsiebzigtausend … US-Dollar und zehntausend … US-Dollar getätigt wurde. Das Geld wurde zur Sicherung der Kreditlinie sowie des Engagements zur Aushändigung von erstklassigen Bankobligationen gefordert, und

in Anbetracht dessen, daß die Vertragsparteien diesen Joint-Venture-Vertrag eingehen, um den gegenseitigen Profit zu optimieren. Es wurde festgelegt, daß der BEGRÜNDER die Partei ist, die direkt mit den Banken arbeitet, der KAPITALANLEGER von Deutschland aus und S (Max Sommer) von Dänemark aus tätig sein wird in Übereinstimmung mit der nachfolgenden Beschreibung,

in Anbetracht dessen, daß dieser Vertrag nach Unterzeichnung … ein Handelsvertrag mit vollem Regreßanspruch sein wird…”

Anschließend heißt es in der Vertragsurkunde u.a.:

…” Die VERTRAGSPARTEIEN stimmen überein, daß die folgende Geldsumme auf das … Konto des BEGRÜNDERS … (bei der … Bank …, …) … überwiesen wurde und dort eingegangen ist:

14. Januar 1994

75.000 $

21. März 1994

10.000 $

85.000 $

Alle Überweisungen wurden durch die D-Bank, E, vorgenommen. Die … 85.000 $ … wurden folgendermaßen verwendet:

Engagement und damit verbundene

Gebühren

58.000 $

Prämie der Lebensversicherung zur

Sicherung der Kreditlinie

7.000 $

Anwaltskosten

15.000 $

Verschiedene Kosten

5.000 $

85.000 $

Die Vertragsparteien haben sich darauf geeinigt, daß der beim Kauf und Verkauf der … erstklassigen Bankobligationen erhaltene Gewinn in gleichen Anteilen zwischen den Parteien aufgeteilt wird.

Der BEGRÜNDER teilt mit, daß mittelfristige Vorzugsobligationen gemäß den folgenden Bestimmungen erworben werden können:

Dokumente :

Mittelfristige Bankobligationen

Aussteller:

25 Europäische Spitzenbanken

Laufzeit:

Zehn Jahre und ein Tag

Zinsen:

7,5% pro Jahr

Rechnungsbetrag :

86% des Nennwertes

Die o.g. Dokumente können nach Ausstellung zu einem Preis von 95% des Nennwertes verkauft werden.

Es wird beabsichtigt, die Dokumente an Joint-Venture-Partnerschaften, die Zusamm...

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