Führt der leistende Unternehmer eine sonstige Leistung aus, ergibt sich abgesehen von den in § 3a Abs. 3 ff. UStG aufgeführten Sonderregelungen der Ort der sonstigen Leistung abhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, der die sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder ein Nichtunternehmer.

Wird die Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt[1], ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt bzw. eine die Leistung erhaltende Betriebsstätte unterhält.

Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer oder bezieht er die Leistung als Unternehmer für seinen privaten Bereich, bestimmt sich der Ort der Leistung nach der B2C-Grundregelung des § 3a Abs. 1 UStG und ist – soweit keine vorrangige Vorschrift zur Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung anzuwenden ist – dort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

Bei grenzüberschreitend ausgeführten Dienstleistungen ist es deshalb für die zutreffende umsatzsteuerrechtliche Beurteilung entscheidend, nicht nur Kenntnis über das Handeln des Leistungsempfängers zu haben, sondern dies auch gegenüber den Finanzbehörden nachweisen zu können.

 
Praxis-Beispiel

Nachweis der Eigenschaft des Leistungsempfängers

Rechtsanwalt R aus Regensburg berät einen Kunden aus Frankreich in einer Rechtsangelegenheit. Wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer ist, ist die Leistung in Deutschland ausgeführt[2] und damit steuerbar und steuerpflichtig. Nur wenn der Leistungsempfänger Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht, ist der Leistungsort in Frankreich – die Leistung ist in Deutschland nicht steuerbar. Der Nachweis der Unternehmereigenschaft wird dabei in der Europäischen Union durch die Verwendung der zutreffenden USt-IdNr. des Leistungsempfängers geführt.

[1] Gleichgestellt ist dem Unternehmer eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, wenn ihr eine USt-IdNr. erteilt worden ist, oder bei Unternehmereigenschaft sie die Leistung für ihren nichtunternehmerischen Bereich bezieht.

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