Der Jahresabschluss in der Kostenträgerrechnung umfasst vor allem die Nachkalkulation der hergestellten Produkte und Leistungen:

  • Das Unternehmen erkennt, welche Kosten für die Herstellung der einzelnen Produkte aufgewendet werden mussten.
  • Bei Auftragsfertigern werden die einzelnen Fertigungsaufträge kalkuliert. Besonders wichtig sind die Kalkulationswerte für noch nicht abgeschlossene Aufträge.
  • Werden Massenprodukte in unterschiedlichen Aufträgen gefertigt, entstehen pro Auftrag Kostenschwankungen, die nicht vom Produkt abhängig sind. Die Produktionsmenge eines Auftrages spielt dabei eine wesentliche Rolle. Die Jahreswerte bieten die Gelegenheit, einen Durchschnittswert zu kalkulieren, der solche Schwankungen ausgleicht.
  • Für die Bewertung der Bestände in der Jahresbilanz werden die tatsächlichen Herstellkosten aus der Nachkalkulation benötigt.
 

Wie eine Figur von Escher

Um die Nachkalkulation korrekt erledigen zu können, werden die Abschlussdaten der Kostenverteilung aus der Finanzbuchhaltung benötigt. Damit wird sichergestellt, dass alle Werte des Jahres erfasst sind. Die Finanzbuchhaltung benötigt jedoch bereits vorher die Bewertung von Kosten und Leistungen im Bestandsbereich. Dieses Dilemma ist real nicht zu lösen. Daher werden für die Bewertung der Bestände Nachkalkulationen herangezogen, die auf den Vormonaten beruhen.

Optimal dafür sind die November-Werte. Wenn diese zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses in der Finanzbuchhaltung nicht vorliegen, wird auch der Oktober akzeptiert. In der Kostenrechnung muss man jedoch darauf achten, dass diese Werte realistisch sind. Offensichtliche Fehlentwicklungen sind auszugleichen, bekannte zukünftige Kostenentwicklungen müssen berücksichtigt werden. Ansprechpartner für die korrekte Bewertung ist der Buchhalter.

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