Für die Bewertung einer Unterkunft, die keine Wohnung ist, ist der amtliche Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebend. Eine Gemeinschaftsunterkunft liegt vor, wenn die Unterkunft beispielsweise durch Gemeinschaftswaschräume oder Gemeinschaftsküchen Wohnheimcharakter hat oder Zugangsbeschränkungen unterworfen ist.[1]

 
So buchen Sie richtig

Freie Unterkunft

Ein Arbeitgeber überlässt seinem Arbeitnehmer (Stkl. I, kein Kinderfreibetrag, 9 % KiSt, 1,5 % Zusatzbeitrag) ein möbliertes und beheiztes Zimmer ohne eigene Kochgelegenheit zu Wohnzwecken. Für das Zimmer zahlt der Arbeitnehmer einen monatlichen Eigenanteil von 100 EUR. Dieser wird ihm direkt vom Lohn abgezogen.

Eine Pauschalbesteuerung kommt bei Wohnung und Unterkunft nicht in Betracht. Somit muss der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer individuell nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuern.

Der Sachbezug unterliegt beim Arbeitgeber grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer, da es sich um einen Vermietungsumsatz an eine Privatperson i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG handelt. Er kann jedoch umsatzsteuerpflichtig nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG werden, wenn der Unternehmer in seiner Pension Räume an eigene Saison-Arbeitnehmer überlässt, wenn diese Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen oder zur Unterbringung des Saisonpersonals bereitgehalten werden. Hier gilt der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7 %. Bei Sachbezugswerten handelt es sich jeweils um Bruttobeträge. Aus dem Bruttobetrag von 278 EUR müssten in diesem Fall 7 % herausgerechnet werden.

Ermittlung des geldwerten Vorteils Sachbezugswert für Unterkunft bei:

 
Belegung mit 1 Beschäftigten: 278 EUR
./. Eigenzahlung des Arbeitnehmers 100 EUR
= zu versteuernder geldwerter Vorteil 178 EUR

Dieser Betrag muss dem Arbeitslohn hinzugerechnet und damit der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherung unterworfen werden:

 
  Gehalt 2.000 EUR
+ geldwerter Vorteil 178 EUR
= stpfl. Arbeitslohn 2.178 EUR
./. LSt, KiSt 155,49 EUR
./. Sozialversicherung 456,29 EUR
./. verrechnete Sachbezüge 178 EUR
./. Eigenanteil Sachbezug 100 EUR
= Auszahlbetrag 1.288,22 EUR

Buchung

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag EUR

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag EUR
4120/6020 Gehälter 2.178,00 1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1.288,22
      1741/3730 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 155,49
      1742/3740 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 456,29
      8614/4949 Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne USt 178,00
      2750/4860 Grundstückserträge[2] 100,00
 
Praxis-Tipp

Richten Sie sich ein individuelles Konto ein

Für den geldwerten Vorteil können Sie sich in Ihrem Kontenplan ein Extrakonto einrichten oder auch das Konto "Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerpflichtig" verwenden. Wichtig ist die Zuordnung unter "Löhne und Gehälter" in der GuV.

[2] Ohne Umsatzsteuer.

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