Ein Bauunternehmer stellt dem bei ihm beschäftigten polnischen Arbeitnehmer dauerhaft (über einen Zeitraum von 6 Monaten hinaus) ein beheiztes Zimmer unentgeltlich zur Verfügung.

Lösung:

Der Wert der freien Unterkunft gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Maßgebend sind die Werte der jeweils geltenden Sozialversicherungsentgeltverordnung. Diese betragen für 2024 im gesamten Bundesgebiet monatlich 278 EUR (2023: 265 EUR).

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4110/6010 Löhne 278 8614/4949 Verrechnete sonstige Sachbezüge ohne Umsatzsteuer 278

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