Überlassen Sie Ihren Mitarbeitern freie oder verbilligte Mahlzeiten, müssen Sie besonders bei Ihren Minijobbern vorsichtig sein. Denn die Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung gelten auch für Minijobber.

Die gewährten Vergünstigungen gehören zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Als Folge kann sich eine Überschreitung der Entgeltgrenze ergeben.

 
Praxis-Beispiel

Überschreiten der Entgeltgrenze

Ein Gastwirt beschäftigt 2024 eine Kellnerin auf der Basis eines Minijobs. Die Kellnerin erhält monatlich 538 EUR. Wenn sie beispielsweise ein kostenloses Abendessen erhält, beträgt ihr Entgelt insgesamt 662 EUR (538 EUR Gehalt plus 124 EUR Sachbezugswert für das Abendessen). Die 538-EUR-Grenze ist um 124 EUR überschritten.

 
Praxis-Tipp

Sachbezugswerte wegen Entgeltgrenze bei geringfügiger Beschäftigung beachten

Sie sollten die aktuellen Sachbezugswerte für Verpflegung stets parat haben. Nur so können Sie auf Anhieb beurteilen, wie viel an freier oder verbilligter Verpflegung Sie Ihren geringfügig Beschäftigten zukommen lassen können, ohne die Entgeltgrenze zu überschreiten.

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